Voraussetzungen für das Pädagogische Aufbaujahr (3. Schuljahr):

  • Abschlusszeugnis einer Berufsfachschule für Musik mit mindestens Gesamtergebnis „gut“
  • im instrumentalen, bzw. vokalen Hauptfach mindestens die Note „gut“
  • im Hauptfach Chor-/Ensembleleitung mindestens die Note „gut“
  • im Fach Unterrichtsmethodik mindestens die Note „gut“

Ausbildung zur Musiklehrerin/zum Musiklehrer an Sing- und Musikschulen

Nach erfolgreichem Abschluss der pädagogischen Zusatzqualifikation, die Sie im 3. Ausbildungsjahr an der Berufsfachschule für Musik erwerben, erhalten Sie die Lehrbefähigung zur Unterrichtserteilung für die Unter- und Mittelstufe an Sing- und Musikschulen im absolvierten Hauptfach.