Voraussetzungen für das Pädagogische Aufbaujahr (3. Schuljahr):
Ausbildung zur Musiklehrerin/zum Musiklehrer an Sing- und Musikschulen
Nach erfolgreichem Abschluss der pädagogischen Zusatzqualifikation, die Sie im 3. Ausbildungsjahr an der Berufsfachschule für Musik erwerben, erhalten Sie die Lehrbefähigung zur Unterrichtserteilung für die Unter- und Mittelstufe an Sing- und Musikschulen im absolvierten Hauptfach.